Catering Euler GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Nicht vorhersehbarne Preise: Alle genannten Preise gelten in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei reiner Speisenlieferung von 7%.

Beinhaltet die Speisenlieferung zusätzliche Leistungen wie Bewirtung, Geschirrlieferung, ...sind 19% MwSt. gesetzlich vorgeschrieben. Die genannten Preise werden dann durch uns angeglichen.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 3 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.

 Auftragsannahme: Für die Durchführung des Caterings benötigen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung von Ihnen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

 Teilnehmerzahl: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Catering Euler die genaue Teilnehmerzahl und die definitive Speisen - und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Bestellungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material können nach Listenpreisen von Catering Euler gesondert berechnet werden.

Lieferung: Die Lieferung erfolgt zu dem auf dem Auftragsformular vereinbarten Zeitpunkt. Im Regelfall sind wir pünktlich. Wir bitten Sie allerdings darum, eine tolerierbare Abweichung von +/-20 Minuten aus nicht vorhersehbaren verkehrsbedingten oder koordinatorischen Gründen, in Kauf zu nehmen.

Rückgabe: Die Warmhaltebehälter und das Zubehör müssen nach Absprache, aber bis spätestens 3 Tage nach der Lieferung, gereinigt zu Catering Euler zurück gebracht werden. Für nicht gereinigtes Catering Geschirr berechnen wir mindestens 50 Euro oder nach Aufwand.

Bei Lieferausfall, der durch höhere Gewalt (Unwetter, Blitzeis, Schneechaos,...) verursacht wird, liegt das Risiko beim Auftraggeber.

 Reklamation: Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch der vom Auftraggeber falsch bestellten Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Catering Euler keine Haftung. 

 Verlust und Beschädigung von Mietgegenständen: Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Catering - Service bereitgestellt werden, sind lediglich geliehen und unmittelbar nach der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

Stornierung (Rücktritt vom Vertrag )

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. 

Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Catering Euler berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. 

Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Catering Euler berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 75 % des Umsatzes.

Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolden. 

Bei Reservierungen unseres Foodtrailers oder unseres Event Piaggios wird bei nicht zustande kommen eines Vertrages immer eine einmalige Nutzungsausfallpauschale von einmalig 250 Euro fällig.

Der Vertrag, somit die Reservierung, kommt nur durch schriftliche E-Mail Bestätigung des Auftraggebers / Kunde  zustande.

Catering Euler behält sich vor, bei Anfragen von größeren Veranstaltungen den Foodtrailer durch den Event Piaggio zu ersetzen.

Zahlung:  Alle unsere Leistungen sind ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei allen Aufträgen behält sich das Cateringunternehmen Euler das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Gießen.